Photovoltaik in Lübeck: Denkmalschutz und Solarpotential gut vereinbar
Lübeck, Wohngebäudepflicht, Denkmalschutz, Förderungsmöglichkeiten Lübeck, Vorteile in Lübeck, WallboxPhotovoltaik: Funktionsweise und Vorteile der sauberen Energie
Die Hansestadt Lübeck zeigt, dass sich Photovoltaik und Denkmalschutz gut kombinieren lassen. Lübeck hat ein hohes Solarpotential und ist am Wettbewerb „Solarenergie – Sonnengemeinden in Schleswig-Holstein“ beteiligt. Auf geeigneten Dachflächen könnte Photovoltaik in Lübeck schon bald Pflicht werden. Eine Förderung vom Bundesland Schleswig-Holstein gibt es aktuell nicht, doch ist eine Förderung über die KfW möglich.
Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) setzt sich aus einzelnen Modulen zusammen, die aus einem Verbund von Solarzellen bestehen. Die Solarzellen werden zumeist aus dem Halbleiter Silizium gefertigt. Die Module verfügen über zwei Halbleiterschichten, von denen eine Schicht über einen Elektronenüberschuss und die andere Schicht über einen Elektronenmangel verfügt. Die Anlage kann auf Dächern oder auf Freiflächen (Freiflächenanlagen) installiert werden.
Um eine hohe Stromausbeute zu erzielen, muss die Anlage so installiert werden, dass sie möglichst viele Stunden am Tag Sonnenlicht aufnehmen kann. Die Erträge an Strom sind von der Ausrichtung des Daches und von dessen Neigung abhängig. Die höchsten Erträge werden bei Dächern mit einer Südausrichtung und einem Neigungswinkel von 30 Grad erzielt. Gute Stromerträge sind auch bei Dächern mit Südwest- oder Südost-Ausrichtung möglich. Hat das Dach eine Ost-West-Ausrichtung, kann ein großer Teil der Dachfläche für Photovoltaik-Module genutzt werden.
Gelangen die Photonen der elektromagnetischen Strahlung der Sonne auf die Anlage, fließen die Elektronen vom Elektronenüberschuss zum Elektronenmangel. Dadurch entsteht ein Gleichstrom. Die Anlage ist mit einem Wechselrichter ausgestattet. Er wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Der Strom kann entweder im eigenen Haushalt genutzt oder in ein öffentliches Netz eingespeist werden.
Lesen Sie weiter: Batteriespeicher – eine sinnvolle Ergänzung zur PV-Anlage
Vorteile von Photovoltaik in Lübeck
Bereits im Juli 2021 hatte Photovoltaik in Lübeck einen hohen Stellenwert. Zu dieser Zeit gab es auf den Lübecker Dächern schon mehr als 950 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 16,2 Megawatt. Lübeck nimmt am landesweiten Wettbewerb „Sonnenenergie – Sonnengemeinden in Schleswig-Holstein“ teil und möchte die Erträge an Sonnenenergie noch bis zum November 2022 um mindestens 10 Prozent steigern. Wie Hannes Schmitz von der Klimaleitstelle betont, ist Solarstrom nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich.
Photovoltaik ist eine saubere Form der Energieerzeugung, die noch weitere Vorteile hat:
- verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien und Beitrag zur Energiewende
- Ressourcen werden geschont, da keine fossilen Brennstoffe benötigt werden
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes, da keine Abgase ausgestoßen werden
- Einspeisevergütung, wenn der Strom in ein öffentliches Netz eingespeist wird
- Senkung der Stromkosten, wenn der Strom im eigenen Haushalt verbraucht wird
- geringer Aufwand und Kosten für die Wartung, da die Anlage wartungsarm ist
Auch in Schleswig-Holstein steigen die Strompreise weiter an. Mit einer PV-Anlage haben Sie mehr Unabhängigkeit von öffentlichen Stromanbietern. Bemerkenswert ist, dass moderne Anlagen eine Nutzungsdauer der von mindestens 20 Jahren haben und die es eine Förderung erhältlich ist.
Erzeugten Strom selbst nutzen oder einspeisen?
Wer sich für Photovoltaik in Lübeck interessiert, wird sich fragen, ob er den erzeugten Strom selbst nutzen oder in ein öffentliches Netz einspeisen sollte. Die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde für die Einspeisung des Stroms wird über 20 Jahre gewährt und ändert sich in diesem Zeitraum nicht. Sie fällt jedoch mit jedem Monat der Inbetriebnahme der PV-Anlage geringer aus. Strom, der im eigenen Haushalt nicht verbraucht wird, gelangt in das öffentliche Netz. Dafür wird eine Einspeisevergütung gewährt. Angesichts der immer weiter steigenden Strompreise ist es sinnvoller, den Strom selbst zu nutzen.
Die Einsparung von Stromkosten ist bei der eigenen Nutzung deutlich höher als die Einspeisevergütung. Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, kann die PV-Anlage mit einem Stromspeicher ausgestattet werden. Mit einem Batteriespeicher steht der Strom auch dann zur Verfügung, wenn die Sonne nicht scheint. Durch eine eigene Ladesäule steigt die Unabhängigkeit weiter. Eine Möglichkeit ist auch die PV-Anlage als Insellösung mit Batteriespeicher. Der Strom ist dann auch bei einem Ausfall des öffentlichen Netzes verfügbar.
Wallbox in Lübeck
Eine Wandladestation (Wallbox) ist eine sinnvolle Ergänzung zur PV-Anlage, sofern Ladebedarf für ein E-Auto und Hybrid-Fahrzeug besteht. Diese benötigen in der Regel Ladeinfrastruktur mit 11 kW. Mittlerweile sind die sogenannten Wallboxen (Wandladesäulen) sehr gut verfügbar und eine Installationen in Lübeck ist kein Problem. Grundsätzlich gilt: Je höher die Leistung der Wallbox ist, desto schneller lässt sich eine Fahrzeugbatterie aufladen.
Die Installation einer kleinen Ladestation mit 11 kW ist ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich. Sie lädt 5-Mal schneller als eine gewöhnliche Haushaltssteckdose. Die größeren Ladestationen mit 22 kW laden zehnmal schneller – die Montage ist aber auch aufwändiger.
Die Meldung beim Netzbetreiber ist Voraussetzung um die Wandladesäule in Betrieb zu nehmen. Die benötigten Unterlagen finden Sie bei Travenetz.
Förderungsmöglichkeiten für PV in Lübeck
Das Land Schleswig-Holstein gewährt gegenwärtig keine Photovoltaik Förderung. Für Photovoltaik in Lübeck kann jedoch eine Förderung von der KfW bei der Hausbank beantragt werden. Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme:
- Standard KfW 270 als Erneuerbare-Energien-Kredit für PV-Anlagen
- Wohngebäude-Kredit 261 und 262 für energieeffiziente Sanierung
- Wohngebäude-Zuschuss 461 für energieeffiziente Sanierung
Kredite sind durch niedrige Zinsen gekennzeichnet. Für die Kredite 261 und 262 kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Lesen Sie weiter: Photovoltaik – Was sind die Kosten & welche Förderung gibt es?
Werden PV-Anlagen in Lübeck Pflicht?
Bei der Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes verfolgt die Landesregierung Schleswig-Holstein ehrgeizige Ziele. Im bereits bebauten Raum soll der Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vorangetrieben werden. Beim Neubau und bei der Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche bei Nichtwohngebäuden mit geeigneter Dachfläche sollen künftig Photovoltaik-Anlagen Standard werden. Werden Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen neu errichtet, sollen gleichzeitig Photovoltaik-Anlagen installiert werden.
In Schleswig-Holstein besteht ein Potential von Photovoltaik auf Gebäuden von 7 bis 9 Gigawatt. Gegenwärtig sind nur 1,1 Gigawatt realisiert. Die Landesregierung Schleswig-Holstein plant, die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen zu verbessern. Auf Wohngebäuden in Lübeck sind Photovoltaikanlagen bislang noch keine Pflicht. Da die Landesregierung Schleswig-Holstein die Emission von Treibhausgasen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 95 Prozent reduzieren will, könnten PV-Anlagen in absehbarer Zeit auch für Wohngebäude Pflicht werden.
Ist Photovoltaik für Haushalte in der Region Lübeck sinnvoll?
In jedem Fall lohnt sich Photovoltaik in Lübeck und Umgebung für Privathaushalte. Photovoltaik ist eine saubere Form der Energiegewinnung und ein Beitrag zur Energiewende. Wird der Strom ins öffentliche Netz eingespeist, erhalten Besitzer von Photovoltaikanlagen eine Einspeisevergütung. Sinnvoller ist jedoch die Nutzung des Stroms im eigenen Haushalt, da Stromkosten eingespart werden können. Die Stromkosten steigen immer weiter an. Mit einer PV-Anlage, die über einen Stromspeicher verfügt, werden Privathaushalte in Lübeck unabhängig von öffentlichen Stromversorgern und erhöhen den Eigenverbrauch. PV in Lübeck ist daher sinnvoll für Privathaushalte.
FAQs
Welchen Mindestabstand muss ein Solarmodul zum Nachbarhaus Dach einhalten in Schleswig-Holstein?
Besteht eine Photovoltaikanlage aus nicht brennbaren Baustoffen, muss kein Mindestabstand von 1,25 m von Brandwänden oder Wänden eingehalten werde. (§ 33 Abs. 5 LBO Schleswig-Holstein)
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